Vertrag kündigen
Ich möchte meinen Handyanbieter wechseln. Worauf muss ich bei der Kündigung achten?
Bitte achten Sie genau darauf, dass die richtige Handynummer und die richtige Kundennummer auf dem Kündigungsschreiben stehen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich vom Mobilfunkanbieter den Erhalt der Kündigung, sowie das Ende des Vertrages schriftlich bestätigen lassen.
Was passiert mit den Extraleistungen des Vertrages?
Sofern Sie Extra-Leistungen (auch über den Handyanbieter) abgeschlossen haben, etwa ein Klingelton-Abo oder eine Diebstahlversicherung für das Handy, achten Sie darauf, dass auch diese Leistungen explizit gekündigt werden.
Rein vorsorglich sollten Sie gegenüber diesen Firmen eine gesonderte schriftliche Kündigung aussprechen.
Wie muss ich kündigen?
Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Telefax (Faxprotokoll aufbewahren), per Standardbrief oder per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie darauf, dass die Kündigung fristgerecht bei Ihrem Anbieter eingeht.
Kann ich meine Handy-Nummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen?
Sofern der neue Anbieter eine Rufnummermitnahme anbietet, ist es kein Problem. Normalerweise bietet diesen Service alle Mobilfunkanbieter an. Eine Ausnahme stellen hier lediglich die meisten Handy-Discounter da. Der neue Anbieter verlangt dafür in der Regel eine Kündigungsbestätigung Ihres alten Anbieters. Meist wird dafür eine Gebühr von ca. 30 Euro berechnet.
Der Prepaid-Vertrag
Muss ich einen Prepaid-Vertrag kündigen?
Einen Prepaid-Vertag müssen Sie in der Regel nicht kündigen, er endet automatisch, wenn über mehrere Monate (oftmals 7 Monate) keine Aufladung erfolgt. Sehen Sie diesbezüglich in den AGB's Ihres Anbieters nach.
Wann sollte ich einen Prepaid-Vertrag trotzdem kündigen?
- Wenn Sie das Guthaben noch nicht abtelefoniert haben
- Falls Sie Ihre Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchten.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Prepaid-Vertrag?
In aller Regel gibt es Kündigungsfristen von einem Monat. Sehen Sie sich diesbezüglich unbedingt die AGB an.
Der Laufzeitvertrag
Ein Handyvertrag wird meist für 24 Monate abgeschlossen. Wird er Handyvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um 6 bis 12 Monate.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Laufzeitvertrag?
Die Kündigungsfrist berträgt in der Regel 3 Monate zum Vertragsende, genaueres entnehmen Sie bitte den AGB's Ihres Anbieters.
Das Sonderkündigungsrecht
Grundsetzlich gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, das für alle Mobilfunkanbieter gilt.
Der Kunde kann von seinem Sonderkündigungsrecht noch vor Ablauf des Vertrags immer dann Gebrauch machen, wenn sich die Leistungen Ihres Netzbetreiber oder Service-Provider verschlechtern.
Sollten Sie von einer Gebührenerhöhung betroffen sein, können Sie von Ihrem Sonderkündigungrecht gebrauch machen. Eine Verrechnung der Preiserhöhung mit etwaigen anderen Verbesserungen (Preissenkungen) ist nicht zulässig.
Wie lange ist die Kündigungsfrist im Falle des Sonderkündigungsrecht?
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttreten der Änderungen am Vertrag, die vom Provider rechtzeitig bekannt gegeben werden müssen, beginnt die Kündigungsfrist von ca. einem Monat zu laufen. Normalerweise bekommen Sie zusammen mit der Rechnung, ein Beiblatt
mit den genauen Angaben. Ein Hinweis auf Ihr Sonderkündigungrecht muss dabei erwähnt werden.
Die genauen Fristen zum Sonderkündigungsrecht entnehmen Sie bitte den AGB's des Unternehmens.


